– Unsere Leistungen
Was wir
für Sie
tun können.
BEHANDLUNGSPFLEGE
Auf Basis einer ärztlichen Verordnung übernehmen wir die medizinische Behandlungspflege.
Dazu gehören unter anderem:
- Medikamentengabe
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Wundversorgung
- Insulinspritzen
- Augentropfen
- Blutzuckermessung
Die Behandlungspflege/häusliche Krankenpflege nach §37 SGB V ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.
GRUNDPFLEGE
Die Grundpflege beinhaltet folgende Leistungen:
- große und kleine Körperpflege
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Essen zubereiten und Mahlzeiten reichen
- Hilfe beim Toilettengang
- Unterstützung bei der Mobilität
Die Grundpflege ist in der Regel eine Leistung Ihrer Pflegekasse, in bestimmten Fällen (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) auch Ihrer Krankenkasse.
HILFE IM HAUSHALT
Wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend oder auf Dauer nicht selbstständig versorgen können, unterstützen wir Sie gerne bei den anfallenden Tätigkeiten, wie:
- Einkaufen
- Wäsche waschen und bügeln
- Essenszubereitung
- Reinigen der Wohnung
Die Haushaltshilfe ist in der Regel eine Leistung ihrer Pflegekasse, in bestimmten Fällen (z.B. nach Krankenhausaufenthalt) auch Ihrer Krankenkasse.
HAUSHALTSHILFE / FAMILIENPFLEGE
Die Familienpflege (Haushaltshilfe gemäß §38 SGB V) unterstützt Familien, in denen die Mutter oder der Vater durch Krankheit, Kur oder andere Notsituationen ausfallen. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens ein Kind unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen unter 14 Jahren) im Haushalt lebt oder eine Behinderung hat und die Betreuung nicht mehr gewährleistet ist.
Dafür ist ein ärztliches Attest über Dauer und Umfang der benötigten Unterstützung erforderlich. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung.
Dazu gehören unter anderem:
- die Haushaltsführung
- die Betreuung der Kinder
- die Besorgung von Einkäufen
- die Zubereitung von Mahlzeiten
Haushaltshilfe gemäß §38 SGB V ist eine Leistung Ihrer Krankenkasse.
BETREUUNG
Wie bieten stundenweise Betreuung bei Ihnen zuhause an. Wir gestalten dies nach Ihren Wünschen:
- gemeinsame Beschäftigung z.B. Gesellschaftsspiele
- Gedächtnistraining
- gemeinsames Kochen oder Backen
- gemeinsame Spaziergänge
- Begleitung zum Arzt
- Einkäufe
Für pflegende und betreuende Angehörige
Wenn Sie Angehörige zu Hause pflegen oder betreuen, brauchen Sie Erholungszeiten – für Besorgungen, für einen Arztbesuch, für eine Veranstaltung …
Wir übernehmen die Betreuung Ihrer Angehörigen zuhause, damit Sie unbesorgt die Wohnung verlassen und Ihre Termine wahrnehmen können.
Diese Leistungen sind im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen mit Ihrer Pflegekasse über den monatlichen Entlastungsbetrag gemäß §45b SGB XI erstattungsfähig bzw. abrechenbar; ebenso über die Pflegesachleistung oder die Verhinderungspflege. Gerne beraten wir Sie zur Finanzierung.
BERATUNG
Je besser Patientinnen und Angehörige über Pflege, Versorgungsstrukturen (z.B. Verhinderungspflege, Tagespflege), Angebote und Finanzierungsmöglichkeiten informiert sind, desto eher werden Überforderung und Unterversorgung vermieden. Eine gute Beratung schafft Entlastung! Die Beratung kann bei uns im Büro oder bei Ihnen zuhause stattfinden.
Informationsgespräche über Kosten - und Finanzierungsfragen
Eine wichtige Frage ist, wer die Kosten für die verschiedenen Leistungen in der häuslichen Pflege und Betreuung trägt. Das gilt für Leistungen aus der Pflegeversicherung genauso, wie für Leistungen aus dem Bereich Haushaltshilfe, Verhinderungspflege und Entlastungsleistungen.
Erstbesuche
Unsere Pflegedienstleitungen führen zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch bei dem Pflegebedürftigen durch. Sollte sich der Pflegebedürftige in einer anderen Einrichtung befinden (z.B. Krankenhaus), so führen wir auch dort den Erstbesuch durch.
Individuelle häusliche Schulungen
Sie können als pflegende Angehörige durch unsere Pflegeberaterinnen eine Schulung in der Häuslichkeit erhalten. Hier können Sie eine an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste zielgerichtete Hilfe und Anleitung erhalten.
Beratungs-Einsätze nach §37.3 SGB XI
Eine Voraussetzung zum Erhalt des Pflegegeldes durch die Pflegekasse ist der Nachweis von Beratungseinsätzen. Pflegebedürftige der Pflegegrade II und III müssen einmal halbjährlich einen Beratungseinsatz durchführen lassen, Pflegebedürftige der Pflegegrade IV + höher einmal vierteljährlich. Unsere Pflegeberaterinnen besuchen und beraten Patientinnen und pflegende Angehörige im regelmäßigen Turnus nach Pflegekassen-Anforderung.